Nach einer Übergangsphase unterliegen berichtspflichtige Unternehmen ab 2023 (GJ 2022) der vollumfänglichen Reportingpflicht nach der EU-Taxonomie. Nutzen Sie unsere Expertise zur Beurteilung der technischen Bewertungskriterien!
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Die EU-Kommission hat die beiden Rechtsakte zur Klima-Taxonomie und den damit verbundenen Berichtspflichten für Unternehmen in vorläufigen Versionen veröffentlicht. Damit liegt nun ein Basis-Set vor, mit dem Unternehmen ihre erstmaligen Berichtspflichten ab 2022 für das Jahr 2021 prüfen können. Die Klima-Taxonomie betrifft die ersten beiden Umweltziele der EU-Taxonomie: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
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Die EU-Kommission hat die technischen Screening-Kriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ in einer vorläufigen Version veröffentlicht. Der endgültige Text – dann in allen Amtssprachen - soll in Kürze verfügbar sein. Der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie wird Ende Mai formell verabschiedet und tritt nach Ablauf der Prüfungsfrist der Mitgliedsländer und des EU-Parlaments (vier Monate, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann) in Kraft und gilt ab 1. Januar 2022. Die EU-Taxonomie ist in ihrer jetzigen Form noch bruchstückhaft und wird über die nächsten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt und deutlich ausgeweitet werden.
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Die Veröffentlichung der technischen Screening-Kriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ verzögert sich. Dies ist kritisch, da die neuen Transparenzregeln bereits für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 zur Anwendung kommen sollen. Betroffenen Unternehmen bleibt so noch weniger Zeit.
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Seit 2017 müssen große börsennotierte Unternehmen in der EU mit dem Finanzbericht auch eine nicht-finanzielle Erklärung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsbelangen abgeben. So bedeutend dieser Schritt war, so groß ist seit Einführung die Kritik an der Umsetzung. Jetzt soll auf EU-Ebenen nachgearbeitet werden.
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Ende Juli wurden die Ergebnisse der mehrmonatigen öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung der EU Non-financial Reporting Directive (EU NFRD) veröffentlicht. Diese könnten eventuell schon einen Ausblick darauf geben, was die EU Kommission in dieser Hinsicht beschließt. Die Überarbeitung der NFRD im Jahr 2020 ist eine Maßnahme aus dem European Green Deal (1).
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Mit dem Inkrafttreten der EU Sustainable Finance Taxonomie entstehen zusätzliche Berichtspflichten für Unternehmen. Die EU Kommission veröffentlicht die Taxonomie-Verordnung zum Sustainable Finance Paket im Amtsblatt der Europäischen Union. Das neue EU-weite Klassifikationssystem regelt, welche Geldanlagen zukünftig als „nachhaltig“ gelten. Daraus ergeben sich neue Pflichten für Anbieter von Finanzprodukten, aber auch für große Unternehmen.
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